Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angebot / Auftragsbestätigung / Umfang der Lieferung

Das Angebot Ist stets freibleibend. In der Auftragsbestätigung ist die Kalenderwoche der Lieferung angegeben; die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Die schriftliche Auftragsbestätigung von DIGISERV ist für den Umfang der Lieferung maßgebend.

2. Probestellung

Zur Probe kann DIGISERV Maschinen zur Verfügung stellen. Die Probestellung gilt Ab Übergabe für 5 Arbeitstage. Transport und Aufstellung gehen zu Lasten des Bestellers. Nach Ablauf der Probezeit erfolgt die Berechnung, sofern der Besteller die Geräte nicht unmittelbar zurückgibt oder ausdrücklich dem Zustandekommen des Kaufvertrages widerspricht. Für die Probezeit sind die Geräte vom Besteller gegen alle versicherbaren Risiken auf eigene Kosten zu versichern.

3. Auftragswert / Preise

Der Mindestbestellwert beträgt Euro 150,-. Bei Aufträgen unter Euro 150,- wird ein Zuschlag von Euro 25,- berechnet. Die Preise gelten ab Lager, ohne Verpackung.

4. Lieferzeit

Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. Bei Nichteinhaltung der Lieferzeit gewährt der Besteller eine angemessene Nachfrist. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Arbeitskampf und bei unvorhersehbaren Hindernissen. Diese Verlängerung gilt auch im Verzug. Wünscht der Besteller einen spätere Lieferung, so trägt er die hierfür entstehenden Kosten. Ist der Besteller mit der Abnahme in Verzug, so setzt DIGISERV eine Nachfrist für die Abnahme. Nach dieser Frist kann ein Rücktritt der DIGISERV erfolgen; diese behält sich Schadenersatz vor.

5. Gefahrübergang

Die Gefahr geht mit Beginn der Versendung bzw. Beförderung in jedem Fall über. Teillieferungen sind zulässig. Anweisung für den Schadenfall: Die Waren sind sofort auf Schäden zu untersuchen. Schon bei Verdacht eines Schadens den Empfang nur unter Vorbehalt mit Angabe des vermuteten Schadens quittieren. Meldepflicht bei äußeren erkennbaren Schäden vor Annahme der Ware, bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen.

6. Zahlungsbedingungen

    1. Wartung, Ersatzteile, Verbrauchsmaterialien: Zahlungen erfolgen sofort rein netto innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum.
    2. Maschinenlieferungen: Die Zahlungen erfolgen innerhalb 14 Tagen rein netto nach Rechnungsdatum.

      Die Zahlung hat frei Zahlstelle von DIGISERV zu erfolgen. Stellt sich nach Vertragsabschluß die Kreditunwürdigkeit des Bestellers heraus, so kann DIGISERV Vorauszahlung, Barzahlung oder Sicherheit verlangen. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen und rechtskräftigen Forderungen möglich. Ein Zurückbehaltungsrecht ergibt sich nur bei Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis. Eine Zahlung mit Wechsel kann nur bei Vereinbarung und nur zahlungshalber erfolgen. Einziehungskosten, Diskontspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Bestellers, diese Kosten sind sofort bar fällig.

7. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug werden angemessene Mahngebühren berechnet. Mahngebühren sind mit den fälligen offenen Posten zu entrichten. Es wird ein Verzugszins in Höhe von 2% des Rechnungsbetrages pro angefangenen Monat berechnet.

8. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Lieferungen gelten als unter Eigentumsvorbehalt ausgeführt. Dies gilt auch für ersetzte Teile. Ein Eigentumsvorbehalt gilt auch im Ausland. DIGISERV behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Der Eigentumsvorbehalt erlischt bei Wechselzahlung mit der völligen Bareinlösung. Dies gilt auch im Scheck- / Wechsel- Verfahren. Der Besteller kann die Vorbehaltsware weiter veräußern; er tritt hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an DIGISERV ab. Diese nimmt hiermit die Abtretung an. DIGISERV kann verlangen, daß die Abtretung dem Abnehmer gegenüber offengelegt werden. Außerdem tritt der Besteller im Falle einer Nichterfüllung Den Herausgabeanspruch an DIGISERV ab. Für Kosten und Schäden, die DIGISERV aus weiteren Versäumnissen entstehen, haftet der Besteller. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware durch den Besteller ist nicht zulässig. Bei Zugriff eines Dritten auf Waren von DIGISERV wird der Besteller diese auf den Eigentumsvorbehalt aufmerksam machen. Der Besteller informiert in diesem Fall DIGISERV unverzüglich. Der Besteller erlaubt Beauftragten von DIGISERV das Betreten des Lagerortes der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, kann DIGISERV die Vorbehaltsware zurücknehmen. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.

9. Haftung und Mängel

Vor Inbetriebnahme ist die Gebrauchsanweisung zu lesen und zu beachten. Der Besteller muß die Eignung der gelieferten Ware auf die vorgesehene Verwendung hin selbst überprüfen. Als mangelhaft gilt eine Ware, die in der Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt ist, die eine fehlerhafte Bauart aufweist, bei schlechtes Material verwandt wurde und bei der die Ausführung mangelhaft ist. Wird ein Mangel anerkannt, so hat DIGISERV die Wahl nachzubessern oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Schlägt eine Nachbesserung fehl oder kann eine Ersatzlieferung nicht erfolgen, so hat der Besteller das Recht auf Wandlung oder Minderung. Die Beseitigung des Mangels erfolgt innerhalb der normalen Arbeitszeit ( Mon.- Fr. zwischen 8.00 Uhr- 17.00 Uhr ) . Ein Mangel wird nicht anerkannt, wenn der Besteller selbst an der gelieferten Ware Änderungen vorgenommen hat oder vornehmen hat lassen. Service-, Software-, Einstell-, und Justagearbeiten fallen nicht unter den Begriff Gewährleistung oder Garantie. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Von der Gewährleistung werden nur Fehler beim vertraglichen, bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware bzw. der erbrachten Leistung erfasst. Auftretender Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Ein Mangel wird nur anerkannt, wenn die vorgeschriebene Wartung durch einen Mitarbeiter oder Beauftragten der DIGISERV durchgeführt wurde. Für eine Datensicherung ist der Besteller selbst Verantwortlich. Für einen Datenverlust kann kein Haftungsanspruch an DIGISERV geltend gemacht werden. Innerhalb der Gewährleistung muß der Mangel unverzüglich schriftlich angezeigt werden. Dies beginnt mit Gefahrübergang. Ein Mangel berechtigt nicht zur Zurückhaltung oder Aufrechnung einer Zahlung.

10. Rücktritt

Bei durch DIGISERV zuvertretendem Unmöglichkeiten der Lieferung hat der Besteller das Recht zum Rücktritt. Der Rücktritt ist nur möglich nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist und nach der ausdrücklichen schriftlichen Erklärung der Ablehnung durch den Besteller. Ein Schadenersatz beschränkt sich auf 5% der erbrachten Lieferung oder Leistung. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Weitergehende Forderungen werden ausdrücklich ausgeschlossen. Tritt der Besteller auf eigenen Wunsch und mit Genehmigung von DIGISERV vom Vertrag zurück, so kann diese 1/3 des Auftragwertes als Schadensersatz geltend machen.

11. Aufstellung / Montage

Der Besteller stellt Helfer und Facharbeiter sowie Baustoffe, Bedarfsgegenstände, Hilfsmittel und Betriebskraft. Der Besteller macht Angaben über nicht sichtbare Leitungen sowie Statik und weitere für Aufstellung und Montage notwendigen Angaben. Der Besteller stellt sicher, daß benötigte Teile vorhanden sowie die Vorarbeiten beendet sind. Er trägt die Kosten für Wartezeiten, sofern vorige Punkte nicht rechtzeitig beendet wurden. Die Berechnung von Aufstellung und Montage erfolgt gesondert.

12. Gerichtsstand / Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Düren.

13. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nicht, wenn sie denen der DIGISERV widersprechen. Nebenabreden gelten nur nach schriftlicher Vereinbarung.

14. Gültiges Recht

Es gilt ausschließlich Deutsches Recht; internationale Kaufrechte werden nicht anerkannt.